Amtliche Abnahme & Funktionskontrolle
Wir begleiten Sie durch die gesetzlichen Prüfpflichten – fachgerecht, pünktlich und rechtssicher in ganz Nieder- und Oberbayern.
Erfüllen Sie alle behördlichen Auflagen
Der „TÜV“ für Ihren Tank: Die amtliche Abnahme nach WHG
Die amtliche Abnahme Ihrer Tankanlage ist vergleichbar mit der Hauptuntersuchung beim Auto. Sie darf nur durch zugelassene Sachverständige durchgeführt werden. Ob und wann Ihr Tank geprüft werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Bauart (Erdtank oder oberirdisch), der Größe und der Lage (z. B. in einem Wasserschutzgebiet).
Tankschutz Meindl stellt für Sie das erforderliche Fachpersonal bereit. Wir koordinieren die Termine mit den Sachverständigen und stehen Ihnen bei allen Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen in der Region Mühldorf, Landshut und Altötting zur Seite.
Volle Haftungssicherheit:
Regelmäßige Funktionskontrollen schützen Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall.
Termin-Management:
Wir behalten alle gesetzlichen Fristen der AwSV für Sie im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.
Mängelfreier Betrieb:
Frühzeitige Erkennung von Defekten am Leckanzeiger spart teure Notfall-Reparaturen.
Autorisierter Fachbetrieb
Prüffristen im Überblick (gemäß AwSV)
Seit 2017 gilt bundesweit die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Hier sind die wichtigsten Intervalle:
Tankanlagen außerhalb von Schutzgebieten
Seit 2017 gilt bundesweit die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Hier sind die wichtigsten Intervalle:
Tankanlagen in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten
In Gebieten mit besonderen Umweltauflagen (z. B. nahe der Inn-Auen oder Trinkwasserschutzbereichen) gelten strengere Regeln:
Die jährliche Wartung
Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts
Das Leckanzeigegerät ist das „Frühwarnsystem“ Ihres Tanks. Es muss einmal pro Jahr von sachkundigem Personal auf seine einwandfreie Funktion überprüft werden.
Warum die jährliche Kontrolle so wichtig ist:
Schadensprävention: Defekte werden erkannt, bevor Öl austreten kann.
Versicherungsschutz: Im Falle eines Gewässerschadens verlangen Haftpflichtversicherungen den Nachweis der regelmäßigen Wartung.
Gesetzliche Pflicht: Die Bauartzulassung der Geräte schreibt diese Prüfung zwingend vor.
Platzsparend und langlebig
Unser Rundum-Sorglos-Service für Sie
Sollte ein Sachverständiger bei der Prüfung Mängel feststellen, lassen wir Sie nicht allein. Als zertifizierter Fachbetrieb beheben wir Beanstandungen umgehend, um eine teure Nachprüfung oder gar eine Stilllegung zu vermeiden.
Der Meindl-Wartungsvertrag:
Mit unserem Servicevertrag für die Funktionskontrolle übernehmen wir die komplette Planung für Sie. Wir erinnern Sie an fällige Termine und sorgen dafür, dass Ihre Anlage in Eggenfelden, Vilsbiburg oder Dingolfing technisch und rechtlich immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Fachmännische Prüfung in Massing, Töging und Umgebung
Jetzt Termin zur Funktionskontrolle vereinbaren
Gehen Sie kein Risiko ein und verlassen Sie sich auf 20 Jahre Know-how. Wir erledigen die komplette behördliche Abwicklung für Sie – kompetent und unkompliziert.
Kontakt zu unseren Standorten
08631 / 99 03 592
08724 / 96 50 075
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