Leckanzeiger Funktionskontrolle
In den Bauartzulassungen für Leckwarngeräte wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Sicherheitseinrichtungen mindestens einmal pro Jahr von sachkundigen Personal auf seine Funktionssicherheit überprüft werden müssen. Wir bieten unseren Kunden mit einem Funktionskontrollvertrag die Möglichkeit, diese gesetzliche Anforderung unkompliziert und bequem zu erfüllen. Selbstverständlich überprüft unser sachkundiger Techniker auch die anderen Sicherheitsgeräte wie z.B. Grenzwertgeber, Füllstandsanzeiger, Verschraubungen etc. (siehe Revision)
Ihr Vorteil:
Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrageskümmern wir uns um Ihre jährliche Kontrolle. Wir melden uns automatisch zur Terminvereinbarung, Sie versäumen keine Fristen und verletzen nicht Ihre Betreiberpflichten.
Die Kosten für die jährliche Wartung kann gegebenenfalls auf die Mieter umgelegt werden.